Eignungsprüfung gem. § 16 EuRAG
Die Eignungsprüfung ist kein Staatsexamen. Sie wird aber häufig wie eines unterschätzt.
Viele Kandidaten verfügen bereits über langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt in ihrem Heimatstaat. Schwierigkeiten bereitet oft nicht das materielle Recht, sondern die deutsche Klausurtechnik und die besondere Art der Fallbearbeitung.
Die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG eröffnet europäischen Rechtsanwälten die Möglichkeit, die deutsche Rechtsanwaltszulassung zu erwerben. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Seit vielen Jahren begleite ich Kandidaten der Eignungsprüfung im Einzelunterricht, in Kleingruppen und in gezielten Klausurenkursen.
Im Mittelpunkt der Vorbereitung stehen:
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die Methodik deutscher Juraklausuren
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Fallbearbeitung im Gutachtenstil
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Klausurtechnik und Zeitmanagement
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Wiederholung prüfungsrelevanter Rechtsgebiete
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Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Viele Kandidaten verfügen über hervorragende juristische Kenntnisse. Häufig fehlt jedoch die Erfahrung mit deutschen Prüfungsanforderungen. Genau dort setze ich an.
Gemeinsam erarbeiten wir die für die Prüfung relevanten Rechtsgebiete, trainieren die Fallbearbeitung und besprechen Klausuren unter prüfungsnahen Bedingungen.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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Diese Vorbereitungskurse und Crashkurse sind eine prüfungsrelevante Wiederholung auch für Rechtsreferendare: Das materielle Recht wird in der Referendarausbildung oft vernachlässigt, spielt aber natürlich im 2. Juristischen Examen eine große Rolle. Rechtsreferendare haben zwar Kommentare im 2. Examen, aber selten die Zeit, um Standardprobleme, Definitionen, Klausurklassiker, Schemata und aktuelle Rechtsprechung nachzulesen.
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