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Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Die Eignungsprüfung ist kein Staatsexamen. Sie wird aber häufig wie eines unterschätzt.

Viele  Kandidaten verfügen bereits über langjährige Berufserfahrung als  Rechtsanwalt in ihrem Heimatstaat. Schwierigkeiten bereitet oft nicht  das materielle Recht, sondern die deutsche Klausurtechnik und die  besondere Art der Fallbearbeitung.

Die  Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG eröffnet europäischen Rechtsanwälten  die Möglichkeit, die deutsche Rechtsanwaltszulassung zu erwerben. Die  Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Klausuren und einer mündlichen  Prüfung.

Seit  vielen Jahren begleite ich Kandidaten der Eignungsprüfung im  Einzelunterricht, in Kleingruppen und in gezielten Klausurenkursen.

Im Mittelpunkt der Vorbereitung stehen:

  • die Methodik deutscher Juraklausuren

  • Fallbearbeitung im Gutachtenstil

  • Klausurtechnik und Zeitmanagement

  • Wiederholung prüfungsrelevanter Rechtsgebiete

  • Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Viele  Kandidaten verfügen über hervorragende juristische Kenntnisse. Häufig  fehlt jedoch die Erfahrung mit deutschen Prüfungsanforderungen. Genau  dort setze ich an.

Gemeinsam  erarbeiten wir die für die Prüfung relevanten Rechtsgebiete, trainieren  die Fallbearbeitung und besprechen Klausuren unter prüfungsnahen  Bedingungen.


Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

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