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Erbrecht

Repetitorium Jura Kurse

Donnerstag, 30. Juli, 8.30 bis 11.30 Uhr

Examensrelevante Problemkreise des Erbrechts für das 1. und 2. Staatsexamen, insbesondere die Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen, die Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis, die Wechselbezüglichkeit gemeinschaftlicher Testamente, Bindungswirkungen und lebzeitige Beeinträchtigungen, Vor- und Nacherbschaft, Erbunwürdigkeit und Erbausschlagung, Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung sowie die schwierige Haftung des Erben und der Erbengemeinschaft. Behandelt werden zudem die zentralen Aufbauschemata, examenswichtige Definitionen und aktuelle Rechtsprechung. Die Teilnehmer lernen, erbrechtliche Probleme sicher zu erkennen, in den zivilrechtlichen Gesamtfall einzuordnen und unmittelbar im Falltraining anzuwenden.
Erbrecht ist kein Randgebiet. Es war erst in einem der letzten Prüfungstermine in Nordrhein-Westfalen Gegenstand einer Examensklausur und besitzt für das 1. und 2. Staatsexamen erhebliche Bedeutung.
Alle meine Kurse sind echte Kleingruppenkurse und Teilnehmer werden individuell und persönlich betreut. Daher sind auch Wünsche zu den Kursinhalten möglich.

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