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Remonstration bei durchgefallener Prüfung in Jura

Eine Remonstration ist ein Antrag auf Neubewertung einer Prüfungsleistung. Sie wird auch Widerspruch bzw. Prüfungsanfechtung genannt. Eine Remonstration sollte man dann einlegen, wenn die Korrektur fehlerhaft ist. Fehlerhaft ist die Korrektur, wenn vertretbare Lösungen als falsch gewertet werden oder Geprüftes als fehlend bewertet wird.

Das Verfassen eines Remonstrationsschreibens ist schwierig. Zum einen sind bestimmte Formalien einzuhalten. Zum anderen sollten die einzelnen Kritikpunkte klar gegliedert und eingehend begründet werden. Für eine erfolgreiche Anfertigung eines Remonstrationsschreibens ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Repetitor und Jurist kann einerseits besser beurteilen, ob eine Anfechtung bzw. Remonstration sinnvoll erscheint. Andererseits setzt eine Remonstration formale und inhaltliche Anforderungen voraus, die ein damit erfahrener Jurist besser meistert als der Student, der die Klausur bzw. Hausarbeit eigens verfasst hat und daher seine eigene Leistung auch nicht unvoreingenommen beurteilen kann. Daher biete ich seit 20 Jahren in meinem Repetitorium Hilfe bei der Anfertigung von Remonstrationen an.

Das Verfassen eines Remonstration ist schwierig. Zum einen sind bestimmte Formalien bei einer Remonstration einzuhalten. Zum anderen sollten die einzelnen Kritikpunkte der Remonstration klar gegliedert und eingehend begründet werden. Für eine erfolgreiche Anfertigung einer Remonstration ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Repetitor und Jurist kann besser beurteilen, ob eine Anfechtung bzw. Remonstration einer Examensklausur bzw. universitären Klausur/Hausarbeit sinnvoll erscheint. Außerdem setzt eine Remonstration formale und inhaltliche Anforderungen voraus, die ein damit erfahrener Jurist besser meistert als der Jurastudent bzw. Rechtsreferendar, der die Klausur bzw. Hausarbeit eigens verfasst hat und daher seine eigene Prüfungsleistung auch nicht unvoreingenommen beurteilen kann.

Eine Prüfungsanfechtung in Jura erfolgt also in einem ersten Schritt durch Einlegung eines Widerspruchs bzw. einer Remonstration. Sollte der Widerspruch bzw. die Remonstration nicht Erfolg haben, kann in einem zweiten Schritt an die Erhebung einer Anfechtungsklage an das Verwaltungsgericht gedacht werden. Die Einlegung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage verlangt eine große Erfahrung im Bereich des Prüfungsrechts. Seit 20 Jahren arbeite ich hauptberuflich als Repetitorin für mein juristisches Repetitorium und verfüge so über eine lange Erfahrung.

Ich helfen Jurastudenten und Examenskandidaten, die durch eine Schein-Klausur oder durch das Staatsexamen durchgefallen sind, selbstverständlich auch außerhalb von Bayern!

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